Fachkraft für Arbeitssicherheit in einem Lager gestellt von Dr. Hufenbach und Partner

Wir stellen Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Rechtliche Pflichten erfüllen und gleichzeitig Mitarbeiter schützen – wir stellen Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Die Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die rechtliche Pflicht eines jeden Unternehmers in Deutschland und unterstützt die Förderung der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Wir stellen Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit Sie alle rechtlichen Pflichten erfüllen.

Warum ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig?

Gesetzliche Verpflichtung nach ASiG

Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen. Dies geht aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Die Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmer.
Ohne eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Aufwand für die Einhaltung der geforderten Richtlinien und Vorschriften enorm groß.
Nach der Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit kann sich der Unternehmer auf die Kerntätigkeiten des Unternehmens konzentrieren und sich im Bereich Arbeitssicherheit auf einen kompetenten Partner verlassen.

Bild von Arbeiter mit Arbeitsschutzausrüstung

Wir stellen Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Umfassende Arbeitsschutzorganisation für Ihr Unternehmen

Nach unserer Beauftragung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten wir Sie regelmäßig und individuell in allen Fragen der Arbeitssicherheit.

Auf Basis unserer jahrelangen Erfahrung und Fachkenntnis bauen wir mit Ihnen eine umfassende Arbeitsschutzorganisation auf. Damit kommen Sie nicht nur all Ihren rechtlichen Unternehmerpflichten nach, sondern reduzieren auch langfristig den Krankenstand unter Ihren Mitarbeitern.

Externer QM-Beauftragter von Dr. Hufenbach und Partner

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Stellung der externen Fachkraft
für Arbeitssicherheit

Erstellung notwendiger Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen oder dem Gefahrstoffkataster

Durchführung der IST-Aufnahme mit Begehung in Ihrem Unternehmen

Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter

Gemeinsame Ermittlung der Ist-Situation

Erstellen von Schwachstellenanalysen

Analyse der vorhandenen Maschinen,
Gefahrstoffe und Arbeitsabläufe

Koordination mit dem Betriebsmediziner

Koordination mit dem Betriebsmediziner

Planung des gesetzlich und individuell
notwendigen Beratungsumfangs

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Stellung der externen Fachkraft
für Arbeitssicherheit

Durchführung der IST-Aufnahme mit Begehung in Ihrem Unternehmen in Ihrem Unternehmen

Gemeinsame Ermittlung der Ist-Situation

Analyse der vorhandenen Maschinen, Gefahrstoffe und Arbeitsabläufe

Planung des gesetzlich und individuell notwendigen Beratungsumfangs

Erstellung notwendiger Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen oder dem Gefahrstoffkataster

Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter

Erstellen von Schwachstellenanalysen

Regelmäßige Begehungen bei Ihnen im Unternehmen

Koordination mit dem Betriebsmediziner

Ihre nächsten Schritte

1.

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2.

Wir melden uns bei Ihnen und klären, wie wir Ihnen am besten helfen können.

3.

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