Rechtliche Pflichten erfüllen und gleichzeitig Mitarbeiter schützen – wir stellen Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die rechtliche Pflicht eines jeden Unternehmers in Deutschland und unterstützt die Förderung der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Wir stellen Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit Sie alle rechtlichen Pflichten erfüllen.
Warum ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig?
Gesetzliche Verpflichtung nach ASiG
Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen. Dies geht aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vor. Die Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmer.
Ohne eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Aufwand für die Einhaltung der geforderten Richtlinien und Vorschriften enorm groß.
Nach der Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit kann sich der Unternehmer auf die Kerntätigkeiten des Unternehmens konzentrieren und sich im Bereich Arbeitssicherheit auf einen kompetenten Partner verlassen.
Wir stellen Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Umfassende Arbeitsschutzorganisation für Ihr Unternehmen
Nach unserer Beauftragung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten wir Sie regelmäßig und individuell in allen Fragen der Arbeitssicherheit.
Auf Basis unserer jahrelangen Erfahrung und Fachkenntnis bauen wir mit Ihnen eine umfassende Arbeitsschutzorganisation auf. Damit kommen Sie nicht nur all Ihren rechtlichen Unternehmerpflichten nach, sondern reduzieren auch langfristig den Krankenstand unter Ihren Mitarbeitern.
- Dies ist ein Bulletpoint
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Unsere Dienstleistungen im Überblick
Stellung der externen Fachkraft
für Arbeitssicherheit
Erstellung notwendiger Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen oder dem Gefahrstoffkataster
Durchführung der IST-Aufnahme mit Begehung in Ihrem Unternehmen
Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
Gemeinsame Ermittlung der Ist-Situation
Erstellen von Schwachstellenanalysen
Analyse der vorhandenen Maschinen,
Gefahrstoffe und Arbeitsabläufe
Koordination mit dem Betriebsmediziner
Koordination mit dem Betriebsmediziner
Planung des gesetzlich und individuell
notwendigen Beratungsumfangs
Unsere Dienstleistungen im Überblick
Stellung der externen Fachkraft
für Arbeitssicherheit
Durchführung der IST-Aufnahme mit Begehung in Ihrem Unternehmen in Ihrem Unternehmen
Gemeinsame Ermittlung der Ist-Situation
Analyse der vorhandenen Maschinen, Gefahrstoffe und Arbeitsabläufe
Planung des gesetzlich und individuell notwendigen Beratungsumfangs
Erstellung notwendiger Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen oder dem Gefahrstoffkataster
Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
Erstellen von Schwachstellenanalysen
Regelmäßige Begehungen bei Ihnen im Unternehmen
Koordination mit dem Betriebsmediziner
Ihre nächsten Schritte
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Wir melden uns bei Ihnen und klären, wie wir Ihnen am besten helfen können.
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