Mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit rechtliche Pflichten erfüllen und gleichzeitig Mitarbeiter schützen
Warum ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit notwendig?
Gesetzliche Verpflichtung nach ASiG
Jedes Unternehmen in Deutschland ist verpflichtet sich von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten zu lassen. Dies geht aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hervor. Die Verantwortung hierfür liegt beim Unternehmer.
Ohne eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Aufwand für die Einhaltung der geforderten Richtlinien und Vorschriften enorm groß.
Nach der Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit kann sich der Unternehmer auf die Kerntätigkeiten des Unternehmens konzentrieren und sich im Bereich Arbeitssicherheit auf einen kompetenten Partner verlassen.
Die Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Mit der Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit entlasten Sie nicht nur Ihre Mitarbeiter und erfüllen die entsprechenden rechtlichen Pflichten, sondern holen sich auch einen kompetenten Partner ins Haus, der mit jahrelanger betrieblicher Praxiserfahrung, zahlreichen Best-Practice Beispielen und Vorschlägen zum Aufbau und zur Dokumentation Ihrer Arbeitsschutzorganisation aufwarten kann.
Nach kurzer Kennenlern- und Einarbeitungsphase können wir die vorhandenen Probleme ohne weitere Umwege direkt angehen.
- Rechtliche Pflichten erfüllen
- Mitarbeiter schützen und Krankenstand vermindern
- Volle Konzentration auf Ihr Kerngeschäft
Wir stellen Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Umfassende Arbeitsschutzorganisation für Ihr Unternehmen
Nach unserer Beauftragung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten wir Sie regelmäßig und individuell in allen Fragen der Arbeitssicherheit.
Auf Basis unserer jahrelangen Erfahrung und Fachkenntnis bauen wir mit Ihnen eine umfassende Arbeitsschutzorganisation auf. Damit kommen Sie nicht nur all Ihren rechtlichen Unternehmerpflichten nach, sondern reduzieren auch langfristig den Krankenstand unter Ihren Mitarbeitern.
Ausschnitt der Dienstleistungen, die wir für Sie übernehmen
- Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Erstellung notwendiger Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen oder dem Gefahrstoffkataster
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiter
- Analyse der vorhandenen Maschinen, Gefahrstoffe und Arbeitsabläufe
- Regelmäßige Begehungen bei Ihnen im Unternehmen
- Planung des gesetzlich und individuell notwendigen Beratungsumfangs
- Durchführung einer IST-Aufnahme mit Begehung in Ihrem Unternehmen
- Koordination mit dem Betriebsmediziner
Wie Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit uns vereinbaren
1.
Klicken Sie auf den Button und füllen Sie das untere Formular aus.
2.
Wir melden uns bei Ihnen und beraten Sie unverbindlich und kostenfrei weiter.
3.
Wir stellen Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches und kostenfreies Erstgespräch!
Damit wir Sie unverbindlich in einem Erstgespräch beraten können, benötigen wir ein paar Informationen über Ihr Unternehmen. Bitte füllen Sie dafür das untere Formular aus.
Unternehmen, die uns bereits vertrauen
Unternehmen, die uns bereits vertrauen
Über Dr. Hufenbach & Partner
Die Dr. Hufenbach & Partner GmbH & Co. KG mit Sitz in Göttingen berät seit über 30 Jahren Unternehmen aus einer Vielzahl von Branchen in den verschiedensten Themenbereichen.
Unser interdisziplinäres Team besteht aus Experten mit langjährigen Erfahrungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Umweltschutz, Datenschutz, Qualität und Energie.
Durch das weitreichende Beratungsspektrum und die vielen strategischen Kooperationspartner ist es uns möglich, Ihr Unternehmen in allen Belangen optimal und umfassend zu beraten – regional, national und global.