Arbeitssicherheit –für alle ein Gewinn
Pflichtenübernahme und Bestellung der „Fachkraft für Arbeitssicherheit“
Die Pflicht zur Stellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ergibt sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz. Unsere Berater übernehmen die Pflichten der Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. § 5 ASIG, beraten und betreuen Sie in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Wir ermitteln für alle Arbeits- und Betriebsbereiche die bestehenden Belastungen und Gefährdungen sowie deren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer/innen und Umwelt, auf Wunsch auch mit Software-Unterstützung (mehr Informationen…).
Festlegung Betriebsbereiche
Erstellung von Dokumentvorlagen
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung i.S.d. BetrSichV, ArbschG, GefStoffV, BioStoff …
Maßnahmenverfolgung und Pflege der Gefährdungsbeurteilung
Beratung und Begleitung im Rahmen behördlicher Ermittlungsverfahren
Führungskräfteschulung zum Thema „Risiken und Chancen bei der Delegation von Unternehmerpflichten“
Arbeitsschutzmanagementsystem-Einführung gem. ISO 45001, OHSAS 18001, SCC, SCP u.a.
Arbeitsschutzmanagementsysteme haben sich als wirkungsvolles Instrument für gerichtsfeste Organisationsstrukturen etabliert. Sie erfüllen damit nicht nur die Anforderungen der Gesetzgebung, sondern tragen aktiv zum Arbeits- und Gesundheitsschutz bei, beugen Arbeitsunfällen vor und sichern Ihnen Wettbewerbsvorteile.
Durchführung einer Bestandsaufnahme in Form eines Delta-Audits
Ermittlung und Bewertung der umzusetzenden Unternehmerpflichten
Ermittlung von Maßnahmen zum Umgang mit Chancen und Risiken
Erarbeitung von Dokumentvorlagen zur Übertragung der Unternehmerpflichten
Durchführung von internen Audits
Erstellung und Pflege der benötigten Managementdokumentation (Prozesse, Dokumente…)
Vorbereitung auf das Zertifizierungsaudit
Interne Schulungen zum Arbeitsschutzmanagement
Erarbeitung einer arbeitsschutzrelevanten und gerichtsfesten Aufbau- und Ablauforganisation
Erstellung von Explosionsschutzdokumenten
Unternehmen, die mit Stoffen arbeiten, die eine explosionsgefährliche Atmosphäre erzeugen könnten, sind gesetzlich dazu verpflichtet durch eine Gefährdungsbeurteilung das mögliche Auftreten einer explosionsgefährlichen Atmosphäre zu bestimmen und ggf. ein Explosionsschutzdokument vorzuhalten.
Ermittlung und Bewertung des innerbetrieblichen Gefahrenpotenzials
Erstellung der Explosionsschutzdokumente
Maßnahmenverfolgung und Pflege der Explosionsschutzdokumente
Umsetzung des Gefahrstoffrechts
Die sich stets ändernde und komplexer werdende Gesetzgebung (z.B. REACH) auf dem Gebiet des Gefahrstoffrechts zieht immer mehr Anforderungen an Unternehmen nach sich.
Ermittlung und Bewertung des innerbetrieblichen Gefahrenpotenzials
Unterstützung bei der Freigabe von neuen Gefahrstoffen im Unternehmen
Erstellung des Gefahrstoffkatasters
Erstellung von Gefahrstoffbetriebsanweisungen
Unterweisung von Mitarbeitern
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung i.S.d. GefStoffV
Maßnahmenverfolgung und Pflege der Gefährdungsbeurteilung
Beratung bei der Planung von Gefahrstofflagern