
Mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit rechtliche Pflichten erfüllen und gleichzeitig Mitarbeiter schützen
Die Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die rechtliche Pflicht eines jeden Unternehmers und unterstützt die Förderung der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. Wir stellen Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit Sie alle rechtlichen Pflichten erfüllen.
Wir stellen Ihnen eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen!
- Rechtliche Pflichten des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) vollständig erfüllen.
- Mitarbeiter schützen und gleichzeitig den Krankenstand Ihrer Mitarbeiter reduzieren.
- Erfahrene externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, damit Sie sich vollständig auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.